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FTI-Insolvenz

Was Betroffene jetzt wissen müssen

Am 3. Juni hat der Reiseanbieter FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Was Betroffene jetzt wissen müssen und wie die Itzehoer ihre Versicherten unterstützen kann, haben wir hier zusammengefasst. Als Privat-Rechtsschutzversicherte der Itzehoer nutzen Sie gern unsere Reise-RaT-Hotline (Rechtsanwälte am Telefon) unter 04821 773-619. Halten Sie dazu bitte Ihre Vertragsnummer bereit.

Darüber hinaus hat FTI sowohl eine Hotline für Betroffene eingerichtet (089 710451498) als auch eine Support-Website eingerichtet.

Wer ist von der Insolvenz betroffen?

Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich,den Niederlanden und Frankreich, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars und Campers und Meeting Point Rent-a-Car.

Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen oder auf FTI-eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.

Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind.

Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise ist eine Mindest-Kombination aus zwei Reiseleistungen, z. B. aus Flug, Hotel, Mietwagen, Ausflug, Veranstaltung, Wellnessanwendung …

Wenn Sie ausschließlich eine Leistung über die o. a. Veranstalter gebucht haben, fällt diese nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. Sie können bereits gezahlte Einzelleistungen bei der Insolvenztabelle anmelden, allerdings wird hier voraussichtlich, wenn überhaupt, nur eine Teilentschädigung erfolgen.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht

Wenn Sie eine Pauschalreise über einen der o. a. Wege gebucht haben und Sie sich in Ihrem Zielgebiet oder auf dem Weg dorthin befinden, greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reiserversicherungsfonds (DRSF). FTI bemüht sich gemeinsam mit dem DRSF um einen planmäßigen Verlauf Ihrer Reise.

Zudem ist das Auswärtige Amt involviert und unterstützt Pauschalreisende, die sich am Urlaubsort aufhalten. Reisende können sich über die Hotline 089 710451498 informieren. Auch Reisende, die aufgefordert werden, ihr Hotel zu verlassen, oder deren Transfer ausbleibt, sollten sich an diese Telefonnummer wenden.

FTI stellt Reisenden eine Kostenübernahmeerklärung des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) auf ihrer FAQ-Seite zum Download bereit, die in verschiedenen Sprachen verfügbar ist. Diese Deckungszusage gilt für Beherbergungsleistungen im Rahmen von Pauschalreisen mit der FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH zwischen dem 03.06.2024 bis 30.06.2024 und kann an Hotels im Urlaubsland weitergegeben werden.

Sie haben eine Pauschalreise über einen der o. a. Wege gebucht, aber noch nicht angetreten? Auch in diesem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den DRSF.

Wenden Sie sich in diesem Fall an den DRSF – Ihr Reisebüro oder der Veranstalter sind dafür nicht zuständig. Sie benötigen die Reisebestätigung, die Buchung, Ihren Zahlungsnachweis sowie den Sicherungsschein, den Sie zusammen mit Ihren Reiseunterlagen erhalten haben.

Hilft eine Reiserücktrittversicherung?

Nein, eine Reiserücktrittversicherung leistet in diesem Fall nicht. Sie greift, wenn eine Reise aus persönlichen Gründen wie Krankheit nicht angetreten werden kann.

Welche Schritte kann ich jetzt unternehmen?

Möchten Sie sich zu dem Thema rechtlich beraten lassen, bieten wir unseren Rechtsschutz-Versicherten die Möglichkeit, unsere Reise-RaT-Hotline (Rechtsanwälte am Telefon) zu kontaktieren.

+49 4821 773-619

Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Die Reise-Recht-Expertinnen und -Experten werden Ihre Fragen schnell und unkompliziert am Telefon beantworten.

Bitte halten Sie dafür die Vertragsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung bereit.

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