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Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke: Sorgenfrei Wohnen!

In Ihrer Mietwohnung schimmelt es? Die Heizung ist seit Wochen kaputt? Wenn es um die eigenen vier Wände geht, gibt es viele Anlässe für einen Rechtsstreit. Wir sind für Sie da, wenn es Probleme mit Ihrem Zuhause oder Ihrer Immobilie gibt!

Unser Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke eignet sich sowohl für Mieter als auch für Eigentümer. Ob Streit mit den Nachbarn oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter: Wir sind für Sie da! Sie tragen das finanzielle Risiko im Falle eines Rechtsstreits nicht selbst: Kosten für den Anwalt, den Sachverständigen oder das Gericht übernehmen wir. Unser Rechtsschutz unterstützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

z.B.
11,25 €
im Monat
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlage:

- eine selbstbewohnte Wohnung

- Mieter einer Wohnung

- Tarif 10/2020 (T18)

- mit Selbstbeteiligung 150 €

- ohne Schadenfreiheits-System (SF-System)

- monatliche Beiträge

- Abbuchung und

- ohne Vorschäden

Noch Fragen? Hier finden Sie detaillierte Antworten zu unserem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz .

Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke auf einen Blick: Alle Informationen haben wir für Sie in unseren Infoblättern für Privatpersonen und Vermieter zusammengefasst.

Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke auf einen Blick:

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oder

Wir haben die wichtigsten Fragen zum Rechtsschutz für Grundstücke und Wohnungen für Sie zusammengestellt.

Was ist über den Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke versichert?

  • Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen (für Mieter bzw. Pächter)
  • Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermietung bzw. Verpachtung und aus dinglichen Rechten an Grundstücken (für Grundstückseigentümer, Vermieter und Verpächter)

Wer ist über den Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke versichert?

Unser Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Familie, wenn Sie

  • Eigentümer,
  • Vermieter,
  • Verpächter,
  • Mieter,
  • Pächter
  • oder Nutzungsberechtigter der im Antrag/Versicherungsvertrag bezeichneten Immobilie sind.

Welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz für Wohnungen und Grundstücke?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für das versicherte Objekt
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz: passiv und aktiv (Opfer-Rechtsschutz)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsberatung

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